Weitere Entscheidung unten: KG, 20.09.2012

Rechtsprechung
   OLG Hamburg - 10 U 2/12   

Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Zitiervorschläge
https://dejure.org/9999,141251
OLG Hamburg - 10 U 2/12 (https://dejure.org/9999,141251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/9999,141251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   KG, 20.09.2012 - 10 U 2/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,53373
KG, 20.09.2012 - 10 U 2/12 (https://dejure.org/2012,53373)
KG, Entscheidung vom 20.09.2012 - 10 U 2/12 (https://dejure.org/2012,53373)
KG, Entscheidung vom 20. September 2012 - 10 U 2/12 (https://dejure.org/2012,53373)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,53373) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Fotoveröffentlichung der Ehefrau eines Prominenten anlässlich deren Hochzeit

Papierfundstellen

  • afp 2013, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Köln, 12.07.2016 - 15 U 176/15

    395.000 Euro Geldentschädigung für Jörg Kachelmann wegen Berichterstattung in den

    Auch der Kläger als prominente Person kann sich hinsichtlich des ungestörten Ablaufs seiner Hochzeitsfeierlichkeiten sowie der sie begleitenden Geschehnisse wie Ankunft und Abreise der Gäste auf den Schutz seiner Privatsphäre berufen, die durch den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 Abs. 1 GG noch eine Verstärkung erfährt (vgl. KG, Urt. v. 20.9.2012 - 10 U 2/12, juris Rn. 20).
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 196/18
    Soweit in der Rechtsprechung vertreten wird, dass sich die Betroffenen hinsichtlich des ungestörten Ablaufs einer Hochzeitsfeier auf den Schutz der Privatsphäre berufen können, die noch eine gewisse Verstärkung dadurch erfahre, dass neben der Ehe auch der Akt der Eheschließung unter besonderem grundrechtlichen Schutz stehe (vgl. KG, Urt. v. 20.9.2012 - 10 U 2/12, juris Rn. 20 zur Bildberichterstattung ), sind diese Erwägungen auf den Scheidungstermin schon deshalb nicht übertragbar, weil die Ehe der Klägerin gerade beendet wird und daher kein besonderer oder weitergehender grundrechtlicher Schutz derselben eingreifen kann.

    Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamburg (Urt. v. 21.10.2008 - 7 U 11/08, ZUM 2009, 65) und des Kammergerichts (Urt. v. 20.9.2012 - 10 U 2/12, AfP 2013, 60) enthalten ebenfalls keine Aspekte, die für eine Unzulässigkeit der vorliegenden Wortberichterstattung sprechen:.

    Denn auch wenn die Scheidung an sich, also ohne nähere Detailangaben, zur Sozialsphäre des Betroffenen zählt, handelt es sich nicht - wie dies bei einer Hochzeit der Fall ist - um ein " gesellschaftliches Ereignis von nicht ganz untergeordneter Bedeutung " (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 21.10.2008 - 7 U 11/08, ZUM 2009, 65 - Hochzeit von C ; KG, Urt. v. 20.9.2012 - 10 U 2/12, AfP 2013, 60 - Hochzeit von H ).

  • OLG Köln, 22.06.2017 - 15 U 181/16

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung in der

    Der Senat hat im Urt. v. 23.06.2016 - 15 U 169/15 (n.v.) die Zurechnung einer Selbstöffnung einer Lebensgefährtin in Fragen eines krankhaften Alkoholabusus zu Lasten des Lebensgefährten verneint und dies a.a.O. zu einer Entscheidung des KG (v. 20.09.2012 - 10 U 2/12, AfP 2013, 60) abgegrenzt, in der sich ein Prominenter in Fragen einer Hochzeit geöffnet hatte und dies dann zu Lasten der Ehefrau - die vom Ereignis quasi auf der anderen Seite der Medaille zwangsläufig ebenso betroffen war - in Anlehnung an die frühere sog. Begleiter-Rechtsprechung verwertet worden war.
  • LG Köln, 01.08.2018 - 28 O 282/17
    Es mag zwar vertretbar sein, das die Privatsphäre öffnende Verhalten einer dritten Person im Rahmen der Abwägung der widerstreitenden Interessen zu berücksichtigen, wenn die Personen verheiratet sind (vgl. KG Berlin, Urteil vom 20.09.2012 - 10 U 2/12) oder in einem Eltern-Kind-Verhältnis stehen (Kammer, Urteil vom 18.09.2013 - 28 O 150/13; OLG Köln, Urteil vom 11.03.2014 - 15 U 153/13; BGH, Urteil vom 15.09.2015 - VI ZR 175/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht